Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ARCH Scan To BIM
Inhaber: Viral Vadaviya
Merkurstr. 4a
93051 Regensburg
Deutschland
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ARCH Scan To BIM, Inhaber Viral Vadaviya, nachfolgend „ARCH Scan To BIM“, und seinen Kunden über die Erbringung von BIM-, CAD-, Modellierungs-, Dokumentations- und damit verbundenen digitalen Dienstleistungen.
1.2 Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nur geschlossen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.
1.3 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen ARCH Scan To BIM und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2. Leistungen
2.1 ARCH Scan To BIM erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Scan-to-BIM und Point-Cloud-Modelling
- Revit-Modellierung
- Scan-to-CAD und 2D-Dokumentation
- Erstellung von Bestands- und As-built-Modellen
- Konvertierung bestehender Zeichnungen und Dokumente
- Architektonische BIM-Modellierung
- Weitere BIM-, CAD- und digitale Dokumentationsleistungen nach individueller Vereinbarung
2.2 Art, Umfang und Anforderungen der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Projektunterlagen und sonstigen ausdrücklich vereinbarten Dokumenten.
2.3 Der erforderliche Detaillierungsgrad, Modellierungsstandard, Dateiformat, Inhalt und sonstige technische Anforderungen werden projektbezogen vereinbart.
2.4 ARCH Scan To BIM ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail oder auf anderem Wege stellen grundsätzlich keine verbindliche Beauftragung dar.
3.2 Auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt ARCH Scan To BIM, soweit erforderlich, ein individuelles Angebot.
3.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder die Parteien den Auftrag auf andere Weise eindeutig bestätigen.
3.4 Angebote und Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Sollten sich nachträglich wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs oder der Projektanforderungen ergeben, kann ARCH Scan To BIM ein angepasstes Angebot vorlegen.
3.5 Individuelle Projektvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote können von diesen AGB abweichende Regelungen enthalten. Solche individuellen Vereinbarungen haben Vorrang.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt ARCH Scan To BIM alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:
- Punktwolken und Laserscandaten
- bestehende CAD- oder BIM-Dateien
- Pläne und Zeichnungen
- PDFs und sonstige Dokumentationen
- Modellierungsstandards und Vorlagen
- Projektanforderungen
- Informationen zum gewünschten Detaillierungsgrad
- sonstige für das Projekt relevante Informationen
4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Daten vollständig und für die vereinbarte Verwendung geeignet sind, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
4.3 Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung des Zeitplans und, soweit zusätzliche Leistungen erforderlich werden, der Vergütung führen.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die bereitgestellten Daten an ARCH Scan To BIM zur Bearbeitung zu übermitteln.
5. Point Clouds und Ausgangsdaten
5.1 BIM- und CAD-Modelle können nur so zuverlässig sein, wie es die zugrunde liegenden Ausgangsdaten und vereinbarten Modellierungsanforderungen ermöglichen.
5.2 ARCH Scan To BIM übernimmt keine Verantwortung für Abweichungen oder fehlende Informationen, die bereits in den vom Kunden bereitgestellten Punktwolken, Scandaten, Zeichnungen oder sonstigen Ausgangsdaten enthalten sind.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, stellt die Modellierung auf Grundlage vorhandener Daten keine eigenständige Vermessungs-, Prüf- oder Begutachtungsleistung dar.
5.4 ARCH Scan To BIM weist den Kunden auf erkennbare Unstimmigkeiten oder wesentliche Einschränkungen der Ausgangsdaten hin, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Leistung erkennbar werden.
6. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
6.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung der Vergütung und des Liefertermins führen.
6.2 Dies gilt insbesondere für:
- nachträglich geänderte Modellierungsanforderungen
- zusätzliche Bauteile oder Bereiche
- höhere Detaillierungsgrade
- zusätzliche Ansichten oder Zeichnungen
- Änderungen an bereits freigegebenen Modellen
- zusätzliche Dateiformate
- zusätzliche Prüf- oder Dokumentationsanforderungen
6.3 Soweit möglich, informiert ARCH Scan To BIM den Kunden vor Durchführung wesentlicher zusätzlicher Leistungen über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan.
7. Termine und Lieferung
7.1 Vereinbarte Liefertermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Projektvereinbarung.
7.2 Liefertermine setzen voraus, dass der Kunde die erforderlichen Daten, Informationen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig bereitstellt.
7.3 Bei Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist angemessen.
7.4 Die Lieferung kann elektronisch über E-Mail, Cloud-Speicher, Filesharing-Dienste oder andere geeignete digitale Übertragungswege erfolgen.
8. Prüfung und Freigabe
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Modelle, Zeichnungen und sonstigen Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.
8.2 Soweit im Angebot oder Vertrag eine bestimmte Prüf- oder Freigabephase vorgesehen ist, hat der Kunde festgestellte Abweichungen oder Änderungswünsche innerhalb dieser Phase möglichst konkret mitzuteilen.
8.3 Änderungswünsche, die auf einer Abweichung von den ursprünglich vereinbarten Anforderungen beruhen, werden im Rahmen der vereinbarten Leistung berücksichtigt, soweit dies entsprechend vereinbart wurde.
8.4 Änderungen, die eine Erweiterung oder Änderung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs darstellen, gelten als zusätzliche Leistungen.
9. Vergütung und Zahlung
9.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer.
9.3 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
9.4 Bei größeren Projekten kann ARCH Scan To BIM angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.6 Entstehen aufgrund vom Kunden veranlasster Änderungen oder zusätzlicher Leistungen Mehrkosten, werden diese nach vorheriger Abstimmung entsprechend dem vereinbarten Preis oder, soweit kein Preis vereinbart wurde, nach angemessenem Aufwand berechnet.
10. Nutzungsrechte und Eigentum an Arbeitsergebnissen
10.1 Die vom Kunden bereitgestellten Daten und Unterlagen bleiben Eigentum bzw. im Rechtebereich des Kunden oder des jeweiligen Rechteinhabers.
10.2 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den von ARCH Scan To BIM erstellten Arbeitsergebnissen.
10.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
10.4 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus ist zulässig, soweit dies mit dem vereinbarten Nutzungsrecht vereinbar ist oder ARCH Scan To BIM dem ausdrücklich zustimmt.
10.5 Vorbestehende Software, Vorlagen, Bibliotheken, Methoden, technische Werkzeuge, Standards und sonstige Know-how-Bestandteile von ARCH Scan To BIM bleiben von der Rechteübertragung unberührt.
10.6 Gesetzliche Urheberrechte und sonstige Rechte an den Arbeitsergebnissen bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit einem Projekt bekannt werden, vertraulich.
11.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Projekts verwendet werden.
11.3 ARCH Scan To BIM darf zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Projektpartner einsetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und entsprechende Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen eingehalten werden.
11.4 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
11.5 Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen oder ein gesondert vereinbartes NDA haben Vorrang vor dieser Regelung.
12. Datenschutz und Umgang mit Projektdaten
12.1 ARCH Scan To BIM verarbeitet personenbezogene Daten und Projektdaten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
12.2 Projektbezogene Daten werden grundsätzlich nur verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags, die Kommunikation mit dem Kunden oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
12.3 Der Zugriff auf Projektinformationen wird auf die Personen beschränkt, die diese Informationen zur Erfüllung des Auftrags benötigen.
12.4 Soweit externe Projektpartner in die Leistungserbringung einbezogen werden, werden nur die für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Informationen weitergegeben. Dabei werden geeignete vertragliche und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt.
12.5 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Einsatz von Projektpartnern
13.1 ARCH Scan To BIM kann zur Erfüllung vertraglicher Leistungen geeignete externe Fachkräfte oder Projektpartner einsetzen.
13.2 Die Auswahl und Koordination solcher Partner erfolgt durch ARCH Scan To BIM.
13.3 Der Einsatz von Projektpartnern entbindet ARCH Scan To BIM nicht von den eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
13.4 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Offenlegung interner Kalkulationen oder der wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen ARCH Scan To BIM und seinen Projektpartnern.
14. Gewährleistung und Mängel
14.1 ARCH Scan To BIM erbringt die vereinbarten Leistungen nach den im jeweiligen Auftrag festgelegten Anforderungen und mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt.
14.2 Sollte eine vereinbarte Leistung mangelhaft sein, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
14.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Leistung mitzuteilen und nachvollziehbar zu beschreiben.
14.4 Soweit ein Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Ausgangsdaten des Kunden beruht, besteht keine Verpflichtung zur kostenlosen Nacherfüllung, soweit ARCH Scan To BIM diesen Mangel nicht zu vertreten hat.
14.5 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1 ARCH Scan To BIM haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ARCH Scan To BIM nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
16. Höhere Gewalt
16.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, gelten als Fälle höherer Gewalt.
16.2 Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, großflächige Cyberangriffe oder andere vergleichbare Ereignisse gehören.
16.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über ein solches Ereignis und seine voraussichtlichen Auswirkungen.
16.4 Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben unberührt.
17. Referenznutzung
17.1 ARCH Scan To BIM darf den Namen des Kunden, Projektinformationen, Bilder, Modelle oder sonstige Projektdaten nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu Referenz-, Marketing- oder Veröffentlichungszwecken verwenden.
17.2 Eine Nutzung als Referenz kann separat vereinbart werden.
18. Aufbewahrung und Löschung von Projektdaten
18.1 Nach Abschluss eines Projekts werden Projektdaten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie den vertraglichen Vereinbarungen aufbewahrt oder gelöscht.
18.2 Soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten bestehen, kann ARCH Scan To BIM Projektdaten nach Abschluss des Projekts löschen.
18.3 Der Kunde kann im Rahmen der technischen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten eine gesonderte Vereinbarung zur Rückgabe oder Löschung bestimmter Projektdaten treffen.
19. Anwendbares Recht
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
20. Gerichtsstand
20.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ARCH Scan To BIM als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
20.2 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sollen in Textform festgehalten werden.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
21.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen ARCH Scan To BIM und dem Kunden haben jederzeit Vorrang vor diesen AGB.
ARCH Scan To BIM
Inhaber: Viral Vadaviya
Merkurstr. 4a
93051 Regensburg
Deutschland
E-Mail: info@archscantobim.eu
Website: https://www.archscantobim.eu
Stand: August 2026